A. Am 16. März 2020 reichte A._____ beim Gemeinderat Q._____ ein nachträgliches Baugesuch ein für den Neubau mehrerer Vordächer (EG und OG), den Abbruch des bestehenden Wintergartens und die Überdachung der Terrasse auf der Parzelle Nr. aaa. Mit Verfügung vom 12. Mai 2020 ordnete der Gemeinderat die unverzügliche Einstellung aller Arbeiten auf der Parzelle Nr. aaa an und verlangte bis 1. Juni 2020 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands oder eine Ergänzung der Unterlagen. Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs vom 11. Juni bis 13. Juli 2020 gingen zwei Einwendungen ein, davon eine von der B._____ AG, Q._____. Am 6. August 2020 ordnete der Gemeinderat erneut die unver-