4. Zusammenfassend ergibt sich, dass sämtliche Rügen der Beschwerdeführerin unbegründet sind. Dies gilt insbesondere auch für die von der Vergabestelle mitunterstützte Rüge, die Emissionswerte seien im Dauerbetrieb nicht eingehalten. Es besteht weder ein Grund, das Angebot der Beschwerdegegnerin vom Verfahren auszuschliessen, noch eine Veranlassung zur beantragten Neubewertung der Angebote oder zur Wiederholung des Verfahrens. Die Beschwerde ist abzuweisen. - 27 -