Festzuhalten ist sodann, dass es sich bei den Aspekten Erreichbarkeit und Intervention, die effektiv die Serviceorganisation betreffen, gemäss den Ausschreibungsunterlagen nicht um Eignungskriterien handelt, deren Nichterfüllung in der Regel zum Verfahrensausschluss führt, sondern um der Bewertung zugängliche Teilaspekte des Zuschlagskriteriums Serviceorganisation. Insbesondere stellt die Interventionszeit von zwei Stunden keine zwingend einzuhaltende Vorgabe im Sinne eines Muss-Kri- teriums dar, deren Überschreitung zum Ausschluss führt; ihr wurde mit einer Schlechterbewertung beim Zuschlagskriterium Serviceorganisation Rechnung getragen (vgl. Auswertung Angebote [Ordner Auswertung