auch Termine und Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie die Verfügbarkeit der benötigten Mitarbeiter bewertet würden, und hat entsprechende Angaben verlangt. Festzuhalten ist sodann, dass es sich bei den Aspekten Erreichbarkeit und Intervention, die effektiv die Serviceorganisation betreffen, gemäss den Ausschreibungsunterlagen nicht um Eignungskriterien handelt, deren Nichterfüllung in der Regel zum Verfahrensausschluss führt, sondern um der Bewertung zugängliche Teilaspekte des Zuschlagskriteriums Serviceorganisation.