Die Anbieter hatten unter G1 Angaben der Unternehmung in der Ziffer 1.4.5 (Serviceorganisation) anzugeben, ob sie bzw. ihr Betrieb 7/24 erreichbar sei (inkl. Feiertage). In Ziffer 1.4.6 (Interventionszeit) war auf die Frage, ob der Betrieb in der Lage sei, nach Störungsmeldungseingang innerhalb von 2 Stunden (7/24) zu intervenieren und geeignetes Personal zu senden, die zutreffende Interventionszeit (innerhalb 2 Stunden bis länger als 24 Stunden) anzukreuzen.