Auch bei der Beurteilung der Referenzen kommt der Vergabestelle ein grosser Ermessensspielraum zu. Es steht ihr grundsätzlich frei, ob sie allein auf die beschriebenen Referenzprojekte abstellt oder (zusätzliche) Referenzauskünfte einholen will oder nicht. Zudem kann sie von den Anbietern auch verlangen, dass diese dem Angebot entsprechende Referenzschreiben beilegen.