Aus der Bewertung der Angebote (Bepunktung Referenzen) ergibt sich, dass bei den vergleichbaren Referenzprojekten beide Anbieter sowohl für das Unternehmen als auch die Schlüsselpersonen jeweils die Maximalbewertung erhalten haben. Bei den Referenzen (bzw. bei den Referenzauskünften) wurden bei der Beschwerdegegnerin deren zwei (sowohl für das Unternehmen als auch für die Schlüsselpersonen) in Bezug auf die Aspekte Gesamteindruck, Termintreue, Kostentreue, Flexibilität, Qualität und Mängelmanagement benotet.