In den Ausschreibungsunterlagen wird eine Preisspanne von 60 % genannt, was sich nur dahingehend verstehen lässt, dass Angebote, die 60 % über dem Preis des günstigsten Angebots liegen, beim Preiskriterium keine Punkte mehr erhalten. Die dazwischen liegenden Angebote werden linear bewertet. Die Vergabestelle ist bei der Bewertung der Angebote in Abweichung von den Ausschreibungsunterlagen von einer Preisbewertungsmethode ausgegangen, bei der bereits um 50 % höhere Angebote mit 0 Punkten bewertet wurden (tiefster Preis = 100 Punkte, Differenz grösser 50 % = 0 Punkte, Zwischenwerte linear interpoliert).