Vielmehr bestätigte sie die Erdbebensicherheit des Aggregats im Leistungsverzeichnis mit "ja" und brachte den Vermerk an "Berechnung wird im Auftragsfall durchgeführt". Im Begleitschreiben zum Angebot (S. 4) wies die Beschwerdegegnerin zudem darauf hin, dass es anstelle eines IBC-Zertifi- kats (welches sich auf die Erdbeben-Standfestigkeit in Nordamerika beziehe) sinnvoller sei, dass die Aggregate entsprechend der Erbebenzone Z1a in der Schweiz ausgelegt respektive installiert würden. Die Erbringung vom Nachweis für die Erdbebenzone Z1a in der Schweiz sei Bestandteil ihres Angebots.