2.5.3. In Bezug auf die Erdbebensicherheit war ein "Aggregat in erdbebensicherer Ausführung mit IBC-Zertifikat oder Nachweis durch Berechnung für Erdbebenzone 1a" verlangt. Die Anbieter hatten somit die Wahl, als Nachweis der Erdbebensicherheit entweder ein IBC-Zertifikat oder eine Berechnung vorzulegen (Teil B: Leistungsverzeichnis, Beilagen [Vorakten, Teil 1/3]; Beschwerdebeilage 4). Es ist unbestritten, dass das Angebot der Beschwerdegegnerin weder ein IBC-Zertifikat noch eine Berechnung enthielt. Vielmehr bestätigte sie die Erdbebensicherheit des Aggregats im Leistungsverzeichnis mit "ja" und brachte den Vermerk an "Berechnung wird im Auftragsfall durchgeführt".