2.5. 2.5.1. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, das Angebot der Beschwerdegegnerin müsse aus einem weiteren Grund für ungültig erklärt werden. Da es ohne IBC-Zertifikat für Erdbebensicherheit und auch ohne Nachweis durch Berechnung eingereicht worden sei, sei es unvollständig. Das nachträgliche Einreichen von Nachweisen bzw. nachträgliche Berechnungen im Auftragsfall seien intolerabel (Beschwerde, S. 5; Stellungnahme Beschwerdeführerin vom 15. Mai 2023, S. 3).