2.4.6. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrem Angebot die Emissionswerte ihrer Anlage mit blauer Farbe eingetragen und auf diese Weise die Einhaltung - 17 - der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Werte bestätigt (vgl. Beilage 4 zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 26. April 2023 [Auszug aus dem Angebot]). Auch das Dokument C Aggregate- und Anlagenauslegung aaa, das sich auf Seite 6 zum Emissionsniveau äussert, lässt nicht darauf schliessen, dass die im Kanton Aargau für Notstromgruppen geltenden Emissionswerte nicht eingehalten würden (vgl. Angebot der Beschwerdegegnerin, Datenblätter).