Diese Werte stimmen mit denjenigen für Notstromgruppen der LRV bzw. des Kantons für Notstromgruppen mit einer maximalen Betriebsdauer von 50 Stunden pro Jahr überein (vgl. Erw. II/2.4.4 oben). Die Einhaltung anderer Emissionswerte wurde in der Ausschreibung bzw. in den Ausschreibungsunterlagen nicht verlangt. Insbesondere findet sich kein Hinweis auf LRV Anhang 2 Ziffer 824. Insofern ist davon auszugehen, dass die vier Notstromgruppen vorliegend je maximal 50 Stunden pro Jahr und Gruppe im Betrieb sein werden.