Für stationäre Verbrennungsmotoren, die während mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben werden, dürfen die Emissionen die Grenzwerte von LRV Anhang 2 Ziffer 824 nicht überschreiten. 2.4.5. In den Ausschreibungsunterlagen wurden unter dem Titel "Abgasemissionen" folgende Angaben gemacht (Teil B: Leistungsverzeichnis, Beilagen [Vorakten, Teil 1/3]; Beschwerdebeilage 3): Emissionen beim Betriebspunkt unter 75 % Last: - Staubemissionen: <50 mg/m3 - Russ: <5 mg/m3 - NOx: <2'000 mg/m3 - CO: <650 mg/m3