2.4.2. Die Beschwerdegegnerin weist die Rüge, die Emissionswerte würden nicht eingehalten, als falsch zurück. Ausgeschrieben worden sei ein "Diesel Notstromaggregat, offene Dieselaggregate mit je 2500 kVA Notstromleistung gemäss ISO 8528". Bei einem Diesel Notstromaggregat, so wie es ausgeschrieben worden sei, sei einzig die Notstromleistung relevant. Dies sei das besondere und typische an jeder Notstromanlage. Sie sei von Natur aus für die Notstromleistung konstruiert und gerade nicht für einen Dauerbetrieb. Deshalb sei technisch betrachtet nur die Notstromleistung relevant und nicht eine Dauerleistung.