Gemäss dem erwähnten Datenblatt würden keine Werte im Dauerbetrieb ausgewiesen. Verlangt sei jedoch die Erfüllung der vorgegebenen Emissionswerte im Notstrom- und Dauerbetrieb. Dieser Umstand sei bei der Prüfung der Angebote nicht bzw. erst bei der Nachprüfung aufgrund der Beschwerde erkannt worden. Die gesetzlichen Normen und Vorgaben müssten jederzeit erfüllt werden, bei Notstrombetrieb wie auch bei Dauerbetrieb. Der von der Beschwerdegegnerin angebotene Verbrennungsmotor könne diese zwingenden Voraussetzungen gemäss Datenblatt nicht erfüllen (Beschwerdeantwort Vergabestelle, S. 2 f.).