2.3.5. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2023 keine substanziellen Einwände gegen die Richtigkeit der Ausführungen der Beschwerdegegnerin und der Vergabestelle vor, sondern beschränkt sich darauf, auf "signifikante Unterschiede" zwischen dem Aggregatedatenblatt, das sie im Nachgang an das Debriefing von der Vergabestelle erhalten habe, und den von der Beschwerdegegnerin mit der Beschwerdeantwort vorgelegten Datenblättern von Motor und Generator hinzuweisen. Die Ausschreibung verlange u.a. explizit das Einreichen der Datenblätter der Dieselgeneratoren bis zum Eingabetermin der Submission vom 18. März 2023 (richtig: 2022) (16:00 Uhr).