2.3.3. Auch die Vergabestelle geht inzwischen davon aus, dass der Vorwurf der ungenügenden Aggregatsleistung nicht zutrifft. Die geforderten Leistungswerte der Notstromleistung wie auch der Dauerleistung würden gemäss den Analysen des B. erfüllt. Das von der Beschwerdegegnerin angebotene Aggregat (Verbrennungsmotor in Kombination mit Drehstromgenerator) erreiche eine Dauerleistung von 1'840.1 kW; dies entspreche bei cos phi 0.8 einer Scheinleistung von 2'300.2 kVA. Damit würden die geforderten Leistungswerte der Dauerleistung erfüllt. Auch die Leistungswerte der Notstromleistung seien erfüllt. Gemäss dem Datenblatt "C ____