2.3.2. Bereits im Beschwerdeverfahren WBE.2022.283 war im Zusammenhang mit dem Widerruf des an die Beschwerdegegnerin erteilten Zuschlags in technischer Hinsicht streitig, ob das Aggregat der Beschwerdegegnerin die verlangte Dauerleistung (inkl. Lüfterantrieb) vom 2'275 kVA bei cos phi 0.8 an den Generatorklemmen erbringt. Dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2023 ist zu dieser Frage Folgendes zu entnehmen: - 10 -