Die Werte der Beschwerdegegnerin beruhten zudem auf einer Umgebungstemperatur von 25°C (bzw. 298 K), d.h. sie berücksichtigten die zusätzliche Leistungsreduktion bei einer Umgebungstemperatur von 40°C (gemäss Ausschreibungsunterlagen) nicht. Die Beschwerdeführerin stützt sich dabei auf ein Datenblatt des C Dieselmotors aaa (Beschwerdebeilage 2).