Die Berechnungen der Notstromanlage könnten erst seriös gemacht werden, wenn die Gebäudeverhältnisse konkret vorliegen würden. Als unbegründet erachtet die Beschwerdegegnerin die gegen die Bewertung gerichteten Rügen (Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 4 ff.; Stellungnahme Beschwerdegegnerin vom 26. April 2023, S. 3 ff.).