1.2. Die Vergabestelle erachtet den Vorwurf, dass der von der Beschwerdegegnerin offerierte Verbrennungsmotor die gesetzlichen Emissionswerte für den Dauerbetrieb nicht einhalte, als zutreffend. Infolgedessen hätte der Zuschlag nicht der Beschwerdegegnerin erteilt werden dürfen. Die übrigen -8- Rügen weist sie als unbegründet bzw. als nicht substanziert zurück (Beschwerdeantwort Vergabestelle).