WBE.2022.283 nicht beteiligt war (vgl. oben A/1), nicht oder nur eingeschränkt legitimiert sein sollte, diese neue Verfügung anzufechten, ist nicht ersichtlich. 4. Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.