3. Neu – Verfahrensantrag: Zur Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts und zur abschliessenden Beurteilung, ob ein unrechtmässiger Verlauf des Ausschreibungsverfahrens bzw. eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt oder ob die Submissionsbestimmungen nicht eingehalten wurden, soll die Beschaffungsstelle die von A. GmbH am Eingabetermin der Submission vom 18.02.2023 (16:00 Uhr) eingereichten Unterlagen sowie die Bewertung der Submission ausgeführt von der B. AG zur Einsicht offenlegen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 10. August 2023 beraten und entschieden.