Diesbezüglich und wegen der Einpassung ins Ortsbild sei ein Fachgutachten einverlangt worden. Im vorliegenden Projekt werde die maximale Gebäudehöhe auch mit drei Geschossen eingehalten (siehe Aktennotiz Einwendungsverhandlung vom 31. März 2022 [in: Vorakten, act. 114]). Diese Ausführungen machen zwar deutlich, dass seitens der Gemeinde ein zusätzliches Vollgeschoss befürwortet wurde. Inwiefern das für ein zusätzliches Vollgeschoss notwendige Erfordernis "bei zurückversetzten Bauteilen" (§ 8 SNV) erfüllt sein soll, wurde damit jedoch nicht beantwortet. Das vom Gemeinderat eingeholte Fachgutachten vom 6. Januar 2022 behandelte diese Frage ebenfalls nicht.