2. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz oder an die Erstinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. und Auslagen. 2. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte mit Beschwerdeantwort vom 15. März 2023 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Mit Protokollauszug vom 27. März 2023 verzichtete der Gemeinderat unter Verweis auf die Vorakten auf eine Stellungnahme. 4. Die B._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 20. April 2023: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen.