"Bei beiden Mehrfamilienhäusern sind Dachvorsprünge vorzusehen. Dem Gemeinderat sind vor Baubeginn genaue Pläne über deren Ausgestaltung zur Bewilligung einzureichen. A._____ ist vor Erteilung der Bewilligung anzuhören. Die vom Gemeinderat erteilte Bewilligung ist ihm mittels beschwerdefähiger Verfügung zu eröffnen." Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.– sowie der Kanzleigebühren und den Auslagen von Fr. 448.–, insgesamt Fr. 4'448.–, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.