A. Vom 21. Januar 2022 bis zum 21. Februar 2022 legte der Gemeinderat Q._____ das Baugesuch der B._____ für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Autoeinstellhalle auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb öffentlich auf. Während der Auflagefrist erhob A._____ Einwendung. Mit Protokollauszug vom 24. Mai 2022 wies der Gemeinderat die Einwendung ab, soweit er darauf eintrat. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung mit verschiedenen Nebenbestimmungen. B. Auf Beschwerde von A._____ hin fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 18. Januar 2023 folgenden Entscheid: