4.3.3. Aus den Akten der Vorinstanz ist ersichtlich, dass die F. AG für die selbst ausgeführten Arbeiten Fr. 4'458.75 und für die in Auftrag gegeben Laboruntersuchungen Fr. 4'100.00 in Rechnung gestellt hat, für Nebenkosten und Mehrwertsteuer wurden zusätzlich Fr. 1'580.85 verrechnet. Die Aufwendungen für die eigenen Arbeitsleistungen lassen sich in "Feldarbeit" (11 h: Vorbereitung und Durchführung der Beprobung) und "Büroarbeit" (19.75 h: Berichtwesen und Besprechung) unterteilen; herangezogen wurde ein Stundenansatz von Fr. 145.00 (Akten BVU, 001).