4.3.2. Für die Sondagearbeiten der D. hat der Gemeinderat dem Beschwerdeführer Fr. 1'350.00 auferlegt (Akten BVU, 001). Der Umfang der Auslagen wird vom Beschwerdeführer nicht explizit beanstandet. Die Sondierung ermöglichte die Entnahme von Proben aus dem Ober- und Unterboden. Demgemäss handelt es sich um notwendige Vorarbeiten der Bodenanalyse und der (ursprünglich als notwendig erachteten) Entfernung von kontaminiertem Erdreich (Ziffer 5 und 6 der Vollstreckungsanordnung vom 8. Juni 2021; vgl. Bundesamt für Umwelt [BAFU ehem. BUWAL], Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden, Bern 2003, S. 26 f.).