4.3. 4.3.1. Für die Entfernung zweier Wechselmulden durch die C. AG wurden dem Beschwerdeführer Fr. 177.70 (inkl. MWST von Fr. 12.70) auferlegt (Akten BVU, 001). Die Kosten der Leistungen (Abholung, Lagerung und Entsorgung der Mulden) entsprechen der in Ziffer 3 der Vollstreckungsanordnung vom 8. Juni 2021 aufgeführten Schätzung von Fr. 165.00 (exkl. MWST). Die Höhe der Auslagen wird vom Beschwerdeführer nicht eigens beanstandet und erscheint verhältnismässig.