4. 4.1. Die materielle Überprüfung der leistungsverpflichtenden Sachverfügung ist nicht mehr Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens (vgl. ANDREAS BAUMANN, in: Kommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, Bern 2013, § 159 N 77). Ebenfalls nicht mehr überprüft werden kann die Verfügung vom 8. Juni 2021, worin die Ersatzvornahme detailliert angeordnet worden ist. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht rechtskräftig abgewiesen. Eigenständiger (materieller) Gehalt kommt der Kostenverfügung grundsätzlich nur betreffend Umfang und Höhe der Gebühren sowie Auslagen zu (vgl.