1.2. Im Zusammenhang mit der Ersatzvornahme fielen folgende Kosten an: - Für die Entfernung der Wechselmulden stellte die C. AG der Gemeinde Q. Fr. 177.71 in Rechnung (Akten BVU, 001). - Für die Erstellung der drei Beprobungsschlitze (Sondagen) stellte die D. Fr. 1’350.00 in Rechnung (Akten BVU, 001). - Für die Bodenanalyse verrechnete die F. AG gesamthaft Fr. 10’139.60 (Akten BVU, 001). Mit Ziffer 3 der Kostenverfügung vom 27. April 2022 auferlegte der Gemeinderat dem Beschwerdeführer die entstandenen Entsorgungs- und Beprobungskosten von total Fr. 11’667.30. Auf die Erhebung von Verwaltungskosten wurde verzichtet.