II. 1. 1.1. Am 11. Januar 2022 entfernte die C. AG die beiden Wechselmulden auf der Parzelle des Beschwerdeführers. Zudem nahm die D. Sondagen vor. Anschliessend erfolgte die Schadstoffanalyse von Ober- und Unterboden durch die F. AG. Die Analyse ergab erhöhte Werte von Chrom VI und Arsen, welche atypisch für eine Belastung durch Mist bzw. Gülle seien und daher nicht von dieser abgeleitet werden könnten (Akten BVU, 001). Gestützt auf das Resultat der Bodenuntersuchung und basierend auf weiteren Abklärungen mit Fachspezialisten des BVU hat der Gemeinderat vorerst auf eine Sanierung der belasteten Bereiche verzichtet. -6-