1. Gestützt auf den Bericht der F. AG vom 11. Februar 2022, sowie basierend auf den zusätzlich gemachten Abklärungen bei den Fachspezialisten vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Boden und Abfallwirtschaft, Altlasten, des Kantons Aargau, wird bei der vorliegenden Belastungssituation des Bodens auf der Parzelle aaa auf weitere Massnahmen verzichtet. 2. Bei einem zukünftigen Bauvorhaben wären die Bodeneingriffe durch eine bodenkundige Fachperson zu begleiten. Allfällige Massnahmen bleiben im Rahmen der dannzumaligen Arbeiten vorbehalten.