Hingegen steht nicht fest, dass Fahrradfahrenden das Befahren der rechten Fahrspur untersagt wäre, zumal keine dahingehenden Verbotsschilder ersichtlich sind. Dass sich auf der nahegelegenen Signalstrasse ein baulich abgetrennter Fuss- und Fahrradweg befindet, widerspricht der Möglichkeit der Benützung der rechten Fahrbahn der Schwarzwaldallee durch Fahrradfahrende nämlich nicht. Daher muss auch auf Höhe der Messstelle zumindest mit Fahrradfahrenden als schwache Verkehrsteilnehmende, die sich in Richtung der signalisierten Nebenstrasse fortbewegen, gerechnet werden.