6.2. Bei den Vorschriften über die Geschwindigkeit handelt es sich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung um elementare Verkehrsregeln. Sie sind wesentlich für die Sicherheit des Strassenverkehrs (Urteil des Bundesgerichts 6B_222/2022 vom 18. Januar 2023, [nicht in BGE 149 IV 50 publizierte] Erw. 2.1.2 mit Hinweisen). Das Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die zulässige Höchstgeschwindigkeit bedeutet eine Gefährdung des Verkehrs. Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine schwere Verkehrsgefährdung im Sinne von Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG un- - 14 -