3.4, wonach das Fehlen sichtbarer Häuser per se nicht gegen das Bestehen eines Innerortsbereichs spricht). Angesichts dieser örtlichen Gegebenheiten ist auch nicht ersichtlich, inwiefern der Bereich zwischen der letzten Verzweigung und der Messstelle die Optik einer Autobahneinfahrt aufweisen soll, zumal die rechte Fahrbahn auf eine Nebenstrasse führt und somit noch Spurwechsel möglich sind. Nachdem vorliegend aber nicht nur ein kurzes Teilstück, sondern das ganze umliegende Gebiet massgebend ist, ist in einer Gesamtbetrachtung des Bereichs ab der vorletzten Verzweigung bis zur Messstelle jedenfalls nicht von einem offensichtlich fehlenden Innerortscharakter auszugehen. Die Argu-