3.3. 3.3.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, der Streckenabschnitt weise im Bereich der Messstelle die optische Erscheinung einer Autobahneinfahrt bzw. Ausserortsstrecke auf. Von einem dichtbebauten Gebiet könne keine Rede sein; es handle sich offensichtlich nicht um eine Strecke mit Innerortscharakter (Beschwerde, S. 4, 6, 8, 10 f.).