neben einer Brücke können naturgemäss keine Gebäude stehen. Die übrige Hälfte besteht zu einem grossen Teil aus der vor der Messstelle befindlichen Verzweigung, die auch die Gegenfahrbahnen sowie die kurvenförmig verlaufende und in die Schwarzwaldallee einmündende Signalstrasse erfasst (Beschwerdebeilagen 3 f.; vgl. auch Akten Strassenverkehrsamt, act. 8). Angesichts dieser örtlichen Gegebenheiten erstaunt es nicht, dass nach der vorletzten Verzweigung bis zur Messstelle unmittelbar an die Schwarzwaldallee grenzend keine weiteren Gebäude stehen.