Diese Verzweigung befindet sich unmittelbar vor der Brücke über die Wiese (Fluss). Gemäss Angaben des Beschwerdeführers, die sich gestützt auf diesen Auszug nachvollziehen lassen, stehen ab dieser Verzweigung auf einer Distanz von etwa 160 Metern bis zum Gewerbegebäude bei der Messstelle keine weiteren Liegenschaften. Dazu ist allerdings anzumerken, dass die Brücke über die Wiese ungefähr die Hälfte dieser Strecke abdeckt; neben einer Brücke können naturgemäss keine Gebäude stehen.