In Bezug auf die vom Beschwerdeführer erwähnten letzten Häuser auf seiner Fahrtroute stützt er sich auf einen erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingereichten Auszug aus dem Geoportal (Beschwerde, S. 4; Beschwerdebeilage 3). Darauf sind mehrere aneinandergrenzende Liegenschaften am rechten Strassenrand direkt bei der vorletzten Verzweigung vor der Messstelle zu erkennen. Diese Verzweigung befindet sich unmittelbar vor der Brücke über die Wiese (Fluss).