1. In teilweiser Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid der Beschwerdestelle SPG vom 17. Januar 2023 abgeändert und lautet neu wie folgt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Ziffer 3 des Beschlusses des Gemeinderats Q. vom 19. Oktober 2021 aufgehoben und Ziffer 1 wie folgt angepasst: 1. Herr A. wird von der Auflage, sich an einer beruflichen Massnahme zu beteiligen, befreit. Ihm wird der Grundbedarf ab Rechtskraft des Entscheids für die Dauer von sechs Monaten um 20% gekürzt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.