W OLFFERS, Grundriss des Sozialhilferechts, 2. Auflage, Bern 1999, S. 153). Die Anrechnung eigener hypothetischer Mittel rechtfertigt ausnahmsweise ein Verhalten, welches in rechtsmissbräuchlicher Weise einzig auf die Ausrichtung von materieller Hilfe gerichtet ist (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2018.50 vom 5. Juli 2018, Erw. II/3.4).