2.3.5. Aus den Vorakten der Gemeinde geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer seit Juli 2020 durchschnittlich pro Monat auf 4 Stellen bewarb. Damit reichte er über mehr als ein Jahr hinweg weniger als die Hälfte der gemäss Ziffer 4 des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. Juli 2018 geforderten Arbeitsbemühungen ein (Vorakten der Gemeinde, S. 121 f.; S. 113 f.; S. 105 f.; S. 89 f.; S. 77 f.; S. 57 f.; S. 52 f.; S. 30 f.; S. 15 f.; S. 12 f.; S. 3 f.). Sodann hätte sich der Beschwerdeführer, im Wissen um die Weisung und im Rahmen seiner Eigenverantwortung, auch auf berufsfremde Stellen bewerben müssen.