Der Beschwerdeführer - ein ausgebildeter Elektriker - betätigte sich in den letzten Jahren als Grafiker und Fotograph, konnte aber damit bis anhin kein Einkommen generieren. Der Integrationsplan von AMIPlus orientierte sich an diesem Tätigkeitsfeld und sah einen Einstieg des Beschwerdeführers in das Wiedereingliederungsprogramm bei der jobtv medienwerkstatt vor; geplant war eine reduzierte Teilnahme mit einem Pensum von 50% (Vorakten der Gemeinde, S. 98 ff.). Eine Aufnahme in dieses Programm erfolgte letztlich jedoch nicht, offenbar aufgrund von Differenzen betreffend die Software (Vorakten der Gemeinde, S. 79 ff.).