Aus dem E-Mail-Verkehr zwischen den Sozialen Diensten Q. und dem Beschwerdeführer geht hervor, dass dieser auf die Ausweitung seiner Bewerbungen auf weitere Berufsfelder (wie auch die Möglichkeit einer Ausbildung) überwiegend ablehnend reagierte. Die Zurückhaltung begründete der Beschwerdeführer unter anderem mit seiner krankheitsbedingten teilweisen Arbeitsunfähigkeit, seinem fortgeschrittenen Alter, der Situation auf dem Arbeitsmarkt und seiner fehlenden Ausbildung. Infolgedessen wandten sich die Verantwortlichen der Sozialen Dienste Q. am 1. Oktober 2020 an die dem Beschwerdeführer - 10 -