2.3.4. Der Beschwerdeführer bezieht seit 1. Januar 2012, mit einem Unterbruch infolge einer Erbschaft, materielle Hilfe von der Gemeinde Q.. Der Beschwerdeführer gilt seit mehreren Jahren krankheitsbedingt zu 50% als arbeitsunfähig, seine Anmeldung für Leistungen der IV wurde im März 2018 abgelehnt. Am 3. Juni 2019 wurde der Beschwerdeführer für das Integrationsprogramm AMIPlus angemeldet. Aus dem E-Mail-Verkehr zwischen den Sozialen Diensten Q. und dem Beschwerdeführer geht hervor, dass dieser auf die Ausweitung seiner Bewerbungen auf weitere Berufsfelder (wie auch die Möglichkeit einer Ausbildung) überwiegend ablehnend reagierte.