Ziffer wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass bei Nichtbefolgung dieser Auflagen und Weisungen die materielle Hilfe auf 70% des Grundbedarfs gekürzt werden könne. Damit ist die Leistungskürzung insofern nicht zu beanstanden, als sie vorgängig ausdrücklich angedroht worden war. -9- Nachfolgend ist zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit Stellensuchbemühungen ein weisungswidriges Verhalten vorzuwerfen ist.