4. Es sei der interpretationsbedürftige Terminus "realistische Stellenbemühungen" in Ziff. 2. des Beschlusses zu ersetzten durch den objektiven Terminus "Stellenbemühungen". 5. Es sei das Verbot sozialer Interaktion und Integration in Form von gelegentlichen geringfügigen Hilfestellungen an Kollegen (Ziff. 3. des Beschlusses) aufzuheben. 6. Unter Kostenfolge für die Gemeinde. 2. Die Beschwerdestelle SPG beantragte in der Beschwerdeantwort vom 27. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 24. Mai 2023 beraten und entschieden.